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Sehr geehrter Herr Biringer oder Niessler, Natalie [Natalie.Niessler@bmask.gv.at]! Ibk., am 25.09.2010 Sie sind leider mit keinem Wort auf mein Posting eingegangen. Wie würden denn Sie, so etwas nennen?! Augenauswischerei oder Verhöhnung?! oder , soll der Computer dem blöden Volk antworten, so lange diese Dummköpfe nur brav unsere Gehälter zahlen, aber wie heißt es so trefflich, “wie`s Herrl so Gscherl“ ein Freundschaft, an Ihren Chef! Manfred Kremser www.derpradler@aon.at Zur Erinnerung 29.08.2010, 18:49 - Die subsidiaritäts Regierung der EU, nimmt den Alten und Kranken die Lebensgrundlage! Thema: „Kontrollieren, nicht ausradieren“, TT vom 25. August. Der Artikel von Herrn Thomas Strickner spricht mir aus der Seele. Nach dem Hausbesuch eines Arztes der PVA wurde mir mein Pflegegeld der Stufe II einfach gestrichen. Ich bin 77 Jahre alt, alleinstehend, 80 Prozent behinderte Pensionistin und gehe mit Krücken. Vielleicht ist es ein Fehler, wenn eine Wohnung sauber und gepflegt ist, man ordentlich gekleidet und geistig fit ist. Dass dieser Zustand nur durch Hilfe einiger Personen möglich ist und diese selbstverständlich auch zu bezahlen sind, ist wohl klar. Ohne Zuschuss geht so etwas nicht und man muss wohl oder übel in ein Heim ziehen obwohl das Wohnen zu Hause noch einige Zeit möglich wäre. Was Heime kosten, ist wohl ein Mehrfaches der Stufen I, II oder III. Darüber sollte man sich Gedanken machen oder mit Leidtragenden sprechen. Helga Schweiger 6020 Innsbruck --------------------------------------------------------------------------------Ihre Antwort! Stubenring 1, 1010 Wien DVR: 0017001 AUSKUNFT Christian Göhring Tel: (01) 711 00 DW 5497 Fax: +43 (1) 7158254 Christian.Goehring@bmask.gv.at E-Mail Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an die E-Mail Adresse post@bmask.gv.at zu richten. Herrn Manfred Kremser Am Rain 8a 6020 Innsbruck GZ: BMASK-243940/0001-IV/4/2010 Wien, 21.09.2010 Betreff:Ministerkorrespondenz Ihr Schreiben bzgl. Prozedur für den Anspruch von Pflegegeld Sehr geehrter Herr Kremser! Bezug nehmend auf Ihre an den Herrn Bundesminister gerichtete E-Mail vom 3.9.2010, welche an die für das Pflegegeld zuständige Fachabteilung zur Beantwortung weitergeleitet wurde, teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die Betreuung pflegebedürftiger Menschen ist ein zentrales Thema für die Zukunft unseres österreichischen Sozialsystems. Das Pflegegeld stellt aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine wesentliche Säule des österreichischen Pflegevorsorgesystems dar, die bestmöglich und nachhaltig abzusichern ist. Für die Beantragung eines Pflegegeldes ist es nicht erforderlich, Fachärzte aufzusuchen bzw. Befunde beizubringen. Es reicht ein formloser Antrag auf Gewährung des Pflegegeldes, dem keine Unterlagen beigelegt werden müssen. Nachdem dieser Antrag beim zuständigen Sozialversicherungsträger eingelangt ist, erfolgt die schriftliche Ankündigung eines Hausbesuches durch einen ärztlichen Sachverständigen. Zur Feststellung der konkreten Pflegesituation kann der Antragsteller bei der Durchführung dieses Hausbesuches eine Vertrauensperson beiziehen, deren Angaben vom ärztlichen Sachverständigen in seinem Gutachten anzuführen sind; bei pflegebedürftigen Personen, die durch ambulante Dienste betreut werden, haben die medizinischen Gutachter die Pflegedokumentation der jeweiligen Dienste zu berücksichtigen.
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