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Verkommene Sozialdemokratie, Rosstäuscher an der Spitze des Staates! -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: aon.912856401@aon.at [mailto:aon.912856401@aon.at] Gesendet: Dienstag, 11. September 2007 14:38 An: Prammer Barbara, Mag. Betreff: Volksabstimmung/EU-Vertrag Sehr geehrte Frau NR-Abgeordnete, sehr geehrter Herr NR-Abgeordneter, derzeit werden im Rahmen einer EU-Regierungskonferenz die Verträge der EU neu verhandelt. Mit diesem Vertrag soll Österreich den - mit wenigen kosmetischen Änderungen versehenen - Regelungen des 2005 gescheiterten Verfassungsvertrags unterworfen werden. Diese Regelungen umfassen eine Aufrüstungsverpflichtung, die Teilnahme an einer EU-Rüstungsagentur, eine militärische Beistandsverpflichtung, die Selbstermächtigung bei Militärinterventionen auch ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates, die Einrichtung eines militärischen Kerneuropas und die Privilegierung der Atomindustrie. Festgeschrieben wird das Prinzip einer offenen Marktwirtschaft mit ungezügeltem Wettbewerb und somit der Druck zur Privatisierung öffentlicher Dienste und die Europäische Zentralbank als demokratiefreier Raum. Dem österreichischen Nationalrat werden weitgehende Kompetenzen - insbesondere in der Außen-, Sicherheits- und Wirtschaftspolitik - entzogen und Gremien (EU-Rat und Ministerrat) übertragen, die demokratisch nicht mehr kontrolliert werden können. Diese Regelungen bedeuten einen grundlegenden Bruch im Verfassungsrecht und in der Rechtstradition der II. Republik. Sie sind deshalb zwingend einer Volksabstimmung zu unterwerfen. Das österreichische Parlament hat bereits im Mai 2005 den EU-Verfassungsvertrag rechtswidrig ohne Volksabstimmung ratifiziert. Die Bundesregierung interpretiert diesen Akt als Freibrief für die Verhandlungen bei der Regierungskonferenz und plant den darauf aufbauenden neuen Vertrag ohne öffentliche Debatte und ohne Volksabstimmung über die Bühne zu bringen. Nicht in meinem Namen. Ich fordere Sie deshalb auf, eine Volksabstimmung über die neuen EU-Verträge zu beschließen. mit freundlichen Grüßen ------------------------------------------------------------------------- Antwort: Unten stehend übermittle ich eine Antwort von Nationalratspräsidentin Prammer-SPÖ zu Ihrer e-mail betreffend EU-Reformvertrag. Mit freundlichen Grüßen Christina Hornek-Zeiss Büro der Präsidentin des Nationalrates A-1017 Wien - Parlament Tel. +43 1 401 10-2255 Fax +43 1 401 10-2345 christina.hornek-zeiss@parlament.gv.at Wien, am 9. Oktober 2007 Ich danke Ihnen für Ihre Email, in der Sie mir Ihre Auffassung zu einer Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag zur Kenntnis bringen. Wie Ihnen wahrscheinlich bekannt ist wurde der ursprüngliche Vertrag über die Schaffung einer Verfassung für Europa ("Verfassungsvertrag") am 11. Mai 2005 nahezu einstimmig vom Nationalrat angenommen und nach erfolgter Zustimmung des Bundesrates somit mit breiter Mehrheit vom Österreichischen Parlament ratifiziert. (Anm. derpradler : eine Volksabstimmung wurde von allen im Parlament vertretenen Parteien abgelehnt). Lassen Sie mich daher eines gleich eingangs festhalten: ich bin der Überzeugung, dass diese bereits 2005 so eindeutig zu Tage getretene Akzeptanz von den nunmehr verhandelten Adaptierungen des Vertragswerks nicht maßgeblich berührt sein wird und betrachte daher eine neuerliche Ratifikation durch das Österreichische Parlament als sinnvolle Vorgehensweise. (Anm. derpradler: mit einem Unrecht ein anderes Unrecht rechtfertigen). Bis es soweit ist, wird auf Ebene der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer noch weiter über den endgültigen Vertragstext beraten. Doch bin ich der Ansicht, dass den institutionellen und demokratiepolitischen Notwendigkeiten einer erweiterten Europäischen Union mit dem Reformvertrag weitestgehend entsprochen wird. Letztendlich ist absehbar, dass ein Vertragsentwurf entstehen wird, der geringfügigere Änderungen beinhaltet. Anm. derpradler: Im Verfassungsentwurf wird eindeutig der Kapitalismus als die einzige Wirtschaftsordnung festgelegt = OFFENE nicht soziale Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb Art. I 4, III 13ff II177ff soll in den Verfassungsrang gehoben werden, dazu Kaspar Einem, siehe seine Antwort weiter unten: Denn auch heute ist die EU bereits der Marktwirtschaft und dem Wettbewerb verpflichtet, was sich durch den neuen Vertrag ändert ist der Begriff und sein Inhalt „soziale Marktwirtschaft“. Man tauft das Kind um, und das Problem scheint gelöst! als jener Entwurf einer Verfassung, dem das Parlament bereits seine breite Zustimmung erteilt hat. (Anm.derpradler: nicht aber das österr. Volk) Erlauben Sie mir bei dieser Gelegenheit auch, einige wenige Kernpunkte des "Reformvertrages" als besonders berücksichtigungswürdig in der Debatte hervorzuheben. Zum einen trägt der derzeitige Entwurf langjährigen Forderungen nach einer Stärkung des Europäischen Parlamentes bei gleichzeitiger Einbindung der nationalen Parlamente nun endlich Rechnung. Bislang galt das Verfahren zur Mitentscheidung des Europäischen Parlamentes auf bestimmte politische Bereiche der EU-Rechtssprechung beschränkt und somit das Parlament insgesamt zu Gunsten des Rates der EU als Gremium für die nationalen Regierungen benachteiligt. Die oftmaligen, berechtigten Rufe nach Korrekturen von Demokratiedefiziten der EU kommen in dieser Hinsicht mit einem ersten großen Schritt im europäischen Vertragswerk deutlich zum Ausdruck. Das Mitentscheidungsverfahren wird mit dem Reformvertrag zum Regelfall und stellt damit das Europäische Parlament in nahezu sämtlichen legislativen Entscheidungen auf eine gemeinsame Stufe mit dem Rat in der "Gesetzgebung" der Europäischen Union. Die Einführung der so genannten doppelten Mehrheit ersetzt überdies die unproportionale Stimmgewichtung, welche derzeit eine qualifizierte Mehrheit definiert und bringt damit vor allem einen Ausgleich unterschiedlicher Interessen der Mitgliedsländer. Ab 2014 - so ist dies derzeit vorgesehen - müssen Entscheidungen des EU-Ministerrates durch mindestens 55 % der Mitgliedstaaten, die zumindest 65 % der Bevölkerung der EU umfassen, beschlossen werden und somit den Willen größerer und kleiner Mitgliedsländer zunehmend ausgewogen repräsentieren. Die Einbindung der nationalen Parlamente - auch dies ein wichtiger Punkt auf der österreichischen Agenda für die Reform der EU - als Organe demokratischer Kontrolle erfolgt künftig vor allem über die Subsidiaritätskontrolle zu Gesetzesinitiativen und -entwürfen der Europäischen Kommission. Im Sinne der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit - zwei wesentliche Prinzipien einer effizienten, den Interessen der betroffenen Menschen am Nächsten handelnden Europäischen Union - ist dies ein großer Fortschritt. Zum Dritten darf ich auf die erstmalige Möglichkeit eines europäischen BürgerInnenbegehrens verweisen, das bei einer Million UnterstützerInnen die Europäische Kommission beauftragt, im Sinne des Begehrens tätig zu werden. Bei einem derzeitigen Bevölkerungsstand der EU von 493 Millionen BürgerInnen ist dieser Anteil sogar geringer als für die Behandlung eines Volksbegehrens im Österreichischen Parlament notwendig ist. Eine wesentliche Neuerung ist nicht zuletzt die Aufnahme der Grundrechtscharta in einen Vertrag der Europäischen Union und damit die Sicherung der Rechtsverbindlichkeit und individuellen Einklagbarkeit wichtiger Werte und Normen wie die unbestreitbaren Grundfreiheiten der Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit aber auch das Verbot der Folter und die Achtung des Privat- und Familienlebens. Gleichzeitig bleibt in der Säule der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik das Prinzip der Einstimmigkeit erhalten, und somit auch Österreichs Neutralität in Europa weiterhin gesichert. Das Projekt Europa wächst im Blick auf alle diese Maßnahmen nicht nur in seiner Dimension der politischen Glaubwürdigkeit, sondern entwickelt sich konsequent in Richtung der so dringend erforderlichen Nähe zu den Bedürfnissen, Interessen und politischen Aktivitäten ihrer Bürgerinnen und Bürger. Sie führen in Ihrem Schreiben Befürchtungen über eine militärische Beistandsverpflichtung an, die jedoch bei einer genaueren Auseinandersetzung mit den Tatsachen des Reformvertrages auf keiner inhaltlichen Grundlage fußen. Österreich wird durch diesen Vertrag in keiner Weise einer Beistandsverpflichtung oder ähnlichem unterworfen. Wahr ist vielmehr, dass es künftig lediglich eine Solidaritätsverpflichtung bei Umweltkatastrophen geben wird. Dabei können jedoch alle Instrumente, die geeignet sind zu helfen, eingesetzt werden. Mit militärischer Beistandspflicht hat dies nichts zu tun. Anm. derpradler: bereits 22 EU-Schlachtruppen ( battle-groups) sollen bis 2012 einsatzbereit sein. Die dienen als Speerspitze für Angriffskriege- Battles-Groups werden derzeit für Dchungel,-Hochgebirgs,-Wüsten und Städtekrieg ausgebildet. Österreich ist unter deutscher Führung gemeinsam mit Tschechien an diesen Boutles-Groups beteiligt. Frau Prammer nennt das Umweltkatastrophen! Mit Katastrophe liegen Sie richtig, Frau Präsident! Ebenso wird ein von Ihnen genanntes Prinzip der offenen Marktwirtschaft durch den Reformvertrag keinerlei Rechtsgrundlage besitzen. Das genaue Gegenteil ist der Fall: Mit der Festschreibung des Prinzips der "sozialen Marktwirtschaft" beschreitet die EU in ihrer eigenen Geschichte neue Wege. Abgesehen davon trägt der Soziale Dialog in Zukunft wie bisher zu einem Ausgleich der maßgeblichen Interessengruppen in Europa bei. Anm. derpradler : siehe weiter oben, Umbenennung von Herrn EINEM „freie Marktwirtschaft“ in „soziale Marktwirtschaft“! Diese Argumentation ist wohl der Höhepunkt einer SPÖ, die Ihr Überlaufen zum Kapitalismus nur mehr mit zynischen Argumenten zu rechtfertigen versucht! Diese Argumente bestätigen: Die Sozialdemokratie ist tot! Hieran wird ersichtlich, dass Europa mit dem Reformvertrag kein unabänderbares Endprodukt zu werden droht, sondern auch in Hinkunft von gesellschaftspolitischen Entwicklungen und Forderungen begleitet und geprägt sein wird. Auch die Behauptung, dass die Ratifikation des Verfassungsvertrages im Jahr 2005 rechtswidrig verlaufen ist, kann einer gewissenhaften Überprüfung der Tatsachen nicht stand halten. Die Bauprinzipien der österreichischen Bundesverfassung wären - wie auch im Falle des Reformvertrages - keiner Gesamtänderung unterzogen worden. Eine zwingende Volksabstimmung war und ist daher nicht gegeben. Anm. derpradler: der freie Markt, der Kapitalismus soll in Verfassungsrang gehoben werden. Ich darf Ihnen im Übrigen in dieser Frage versichern, dass ich mich in meinem Amt als Nationalratspräsidentin jedweder Verletzung der Bundesverfassung, insbesondere durch parlamentarische Vorgänge, energisch verwehren würde. Abgesehen davon erweckt der Inhalt Ihres Schreibens insgesamt den Eindruck, als stünde nicht die Frage der Volksabstimmung, sondern vielmehr die Frage eines "Ja" oder "Nein" zur EU im Vordergrund. Nach meiner Einschätzung der österreichischen Interessenlage kann diese Frage ohnehin nur bejaht werden. Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen der Globalisierung ( derpradler: Globalisierung = Neokapitalismus) brauchen wir mehr denn je ein Europa, dass den Herausforderungen in Fragen wie der Klima- und Umweltpolitik, der internationalen Entwicklung, Migration und Konfliktprävention sowie einer, auch in Europa notwendigen gewordenen, engagierten Verteidigung des auf diesem Kontinent gewachsenen Modell des Sozialstaates angemessen begegnen kann. Mit dem Reformvertrag kann die EU einen wesentlichen Schritt in diese Richtung gehen. Abschließend möchte ich eine Feststellung nicht unerwähnt lassen. Eine nicht zwingende Volksabstimmung über einen EU-Reformvertrag durchzuführen würde bedeuten, den Bürgerinnen und Bürgern im Wesentlichen eine Abstimmung über sämtliche, von den bisherigen EU-Verträgen abgedeckten rechtlichen Bereiche der Europäischen Union zuzumuten. Ich halte dies ob des Volumens und der Komplexität weder für sinnvoll, noch im Interesse der betroffenen BürgerInnen gelegen. Anm.derpradler: Das dumme Wählvolk Eine derartige Materie ist in den Händen des Österreichischen Parlamentes, das über ausreichend Instrumente und Ressourcen für eine umfassende Bearbeitung verfügt, am besten aufgehoben. Die Abgeordneten werden auf Basis ihrer Überzeugungen und freien Urteilskraft abzuwägen haben, ob die Zustimmung zum Reformvertrag im Interesse Österreichs in einem vereinten Europa liegt. Mein positives Urteil in dieser Frage habe ich öffentlich kund getan und ich betrachte das Recht und die Verpflichtung, auch meine Meinung zu Entwicklungen dieser weitreichenden Bedeutung zu äußern, als unabdingbaren Bestandteil meines Amtsverständnisses. Ich hoffe im Lichte dieser Erläuterungen abschließend, Ihnen meine Gedanken zum Reformvertrag für die Europäische Union näher gebracht zu haben und bleibe, mit freundlichen Grüßen Barbara Prammer Anmerkung: die roten Ergänzungen sind vom derpradler ------------------------------------------------------------------------------- Antwort Dr CASPAR EINEM-SPÖ Abgeordneter zum Nationalrat SPÖ-Parlamentsklub Parlament A 1010 Wien Tel: 0043-01-40110-3392 Email: caspar.einem@spoe.at Wien, im September 2007 Betrifft: Volksabstimmung/EU-Vertrag Sehr geehrte Damen und Herren! Haben Sie Dank für Ihr email zum Thema Volksabstimmung/EU-Vertrag. Ich bin nicht Ihrer Meinung, möchte aber gerne einige Aspekte ausführen. Sie schreiben richtig, dass derzeit im Rahmen einer sog. Regierungskonferenz Verhandlungen über eine Änderung der heutigen Vertragsgrundlagen der EU im wesentlichen des Vertrages von Nizza stattfinden. Es ist auch richtig, dass dabei auf den Text des sog. Verfassungsentwurfs zurück gegriffen wird. Nicht richtig ist allerdings, dass Österreich damit einer Regelung unterworfen werden soll. Österreich sitzt als gleichberechtigtes Mitgliedsland mit am Tisch und könnte durch sein Veto den Abschluss dieses Verhandlungsprozesses blockieren. Dies allerdings nicht die Absicht der Bundesregierung. Und: Auch ich bin der Überzeugung, dass die EU eine neue Vertragsgrundlage braucht, die zumindest die Standards des sog. Verfassungsvertrages beinhaltet, der im Übrigen 2005 mit Ausnahme einer Gegenstimme nahezu einstimmig vom Nationalrat ratifiziert worden ist. Die Behauptung, dass diese Ratifizierung rechtswidrig durch das Parlament erfolgt sei entbehrt der Grundlage. Es handelt sich bei dieser Vertragsänderung nicht um Eingriffe in die Grundlegenden Bauprinzipien der österreichischen Verfassung. Daher war eine Volksabstimmung nicht zwingend durchzuführen. Daran wird auch die derzeit stattfindende Regierungskonferenz aller Voraussicht nach nichts ändern. Leider sind auch einige der Behauptungen im zweiten Absatz Ihres emails unzutreffend. So sieht der Vertrag keinerlei militärische Beistandsverpflichtung vor, sondern lediglich eine Solidaritätsverpflichtung bei Umweltkatastrophen. Dabei können jedoch alle Instrumente, die geeignet sind zu helfen, eingesetzt werden. Mit militärischer Beistandspflicht hat dies nichts zu tun. Die von Ihnen behauptete Festschreibung der Marktwirtschaft mit ungezügeltem Wettbewerb ist weder heute noch morgen Vertragsgrundlage. Wenn Sie allerdings die Festschreibung einer wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft eine Absage erteilen wollen, dann sollten Sie für den Austritt aus der EU und nicht für eine Volksabstimmung zum künftigen Vertrag eintreten. Denn auch heute ist die EU bereits der Marktwirtschaft und dem Wettbewerb verpflichtet, was sich durch den neuen Vertrag ändert ist der Begriff und sein Inhalt „soziale Marktwirtschaft“. Eine Verpflichtung zur Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen ist nicht vorgesehen. Vielmehr ist es gelungen, den Artikel III 122 des sog. Verfassungsentwurfs noch weiter durch ein Protokoll zu ergänzen, das eindeutig klarstellt, dass es die Mitgliedstaaten sind, die über diese Dienstleistungen zu entscheiden haben. Auch die Behauptung, dass immer mehr Kompetenzen an die EU übertragen und damit der demokratischen Kontrolle entzogen werden ist so nicht nachvollziehbar. Wahr ist, dass die Kompetenzen des Europäischen Parlaments deutlich ausgeweitet werden und dass damit ein Gutteil der bisher bestehenden Demokratiedefizite der EU überwunden wird. Zuletzt noch eine Anmerkung, die gerade auch im Lichte der in Ihrem email aufgestellten Behauptungen notwendig erscheint: Sie fordern, dass die Wählerinnen und Wähler in einer Volksabstimmung die Frage beantworten, ob ihnen der Vertrag von Nizza oder der revidierte künftige Grundlagenvertrag lieber ist bzw. vorteilhafter erscheint. Es ist offensichtlich, dass Sie bereits diesen Vergleich nicht angestellt haben. Sie wollen den zu erwartenden neuen Vertrag nicht, sehen aber offensichtlich nicht, wie viel von dem, was sie kritisieren, bereits heute Rechtsgrundlage der EU ist. Die Wähler zu veranlassen, zwei Rechtstexte von etwa 400 Paragraphen miteinander zu vergleichen und zu bewerten, ist nicht gerade realistisch. Es hat einen guten Grund, dass diese Frage von den gewählten Vertretern der WählerInnen beantwortet werden soll: sie werden dafür bezahlt, diese Arbeit zu leisten und sie verfügen über die nötigen Hilfsinstrumente für diese Arbeit. Kurz: Ich werde mich nicht für Ihr Anliegen einsetzen, weil ich es für verfehlt halte und gehe davon aus, dass es meine Fraktion (SPÖ) es ebenso halten wird. Mit freundlichen Grüßen Caspar Einem e. h. -------------------------------------------------------------------------------- Antwort Dr. Josef Cap-Spö; Sehr geehrte Frau Kremser! Ich bedanke mich für Ihr Mail zum EU-Vertrag, zu dem ich wie folgt Stellung nehmen möchte: Zurzeit wird auf EU-Ebene im Rahmen einer Regierungskonferenz über eine Änderung der EU-Verträge verhandelt. Diese Beratungen sind noch nicht abgeschlossen und es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, die Ergebnisse der Verhandlungen im Detail vorwegzunehmen. Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass die mittlerweile auf 27 Mitgliedstaaten erweiterte Europäische Union eine neue Vertragsgrundlage braucht, um ihre Handlungsfähigkeit zu bewahren.Dies ist einer der Gründe, weshalb die sozialdemokratische Parlamentsfraktion dem Vertrag über eine Verfassung für Europa, der im Jahr 2005 mit Ausnahme einer einzigen Gegenstimme vom Nationalrat ratifiziert wurde, zugestimmt hat und daher befürworten wir auch jetzt die neuerlichen Verhandlungen über eine Vertragsreform. Ich teile Ihre Auffassung, dass eine breite gesellschaftliche Debatte über die zukünftige Entwicklung der EU - nicht zuletzt auch über die Grenzen der europäischen Integration - notwendig ist. Von Seiten des österreichischen Nationalrates wurde der Prozess der EU-Vertragsreform daher stets intensiv begleitet und das ist auch bei der jetzigen Regierungskonferenz der Fall. Ihre Behauptung, dass die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrags rechtswidrig durch das Parlament erfolgt sei, muss ich - da sie der Grundlage entbehrt - mit Entschiedenheit zurückweisen. Eine Volksabstimmung ist zwingend durchzuführen, wenn es sich bei einer Vertragsänderung um Eingriffe in die grundlegenden Bauprinzipien der österreichischen Bundesverfassung handelt. Dies war damals nicht der Fall. Auch die jetzt im Rahmen der Regierungskonferenz diskutierte Vertragsreform dürfte zumindest aus jetziger Sicht der Dinge keinen Eingriff in die grundlegenden Bauprinzipien der österreichischen Bundesverfassung darstellen. Die von Ihnen in Ihrem Mail kritisierten Elemente des künftigen EU-Vertrags kann ich teilweise nicht nachvollziehen. So sieht der Vertragsentwurf keine militärische Beistandsverpflichtung sondern lediglich eine Solidaritätsverpflichtung bei Umweltkatastrophen vor. Nach wie vor ist, das halte ich persönlich für sehr wesentlich, Einstimmigkeit für alle Europäischen Beschlüsse zur Gemeinsamen Sicherheits-und Verteidigungspolitik vorgesehen. Über die Teilnahme an Aktivitäten im Rahmen des Krisenmanagements werden wir wie bisher souverän entscheiden können. Was die Absicherung öffentlicher Dienstleistungen betrifft, wurde beim letzten Europäischen Rat mit Unterstützung der österreichischen Bundesregierung Konsens über ein im Vertrag zu verankerndes Protokoll zur Absicherung der öffentlichen Dienstleistungen erzielt. Positiv zu bewerten sind aus meiner Sicht jedenfalls auch die im Vertrag geplanten Bestimmungen zur Verankerung des Prinzips der partizipativen Demokratie auf europäischer Ebene. Eine fundierte inhaltliche Bewertung der neuen EU-Verträge lässt sich, wie eingangs erwähnt, seriöserweise erst bei Vorliegen der Ergebnisse der Regierungskonferenz vornehmen. Ich möchte Ihnen abschließend jedenfalls versichern, dass wir - ungeachtet aller möglichen inhaltlichen Differenzen - von Seiten der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Ergebnisse der Regierungskonferenz mit großer Aufmerksamkeit und Genauigkeit prüfen werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Josef Cap Klubobmann der SPÖ Parlament, 1017 Wien ----------------------------------------------------------------------------- Dialog-Büro der Grünen Sehr geehrte Frau Kremser, sehr geehrter Herr Kremser, besten Dank für Ihr mail. Die von Ihnen so genannte Aufrüstungsverpflichtung besteht bereits im Verfassungsvertrag lediglich für jene Länder, die im Rahmen der strukturierten Zusammenarbeit sich zu einem militärischen Kerneuropa bekennen. Die Grünen treten gegen die Bildung eines solchen Kerneuropas ein. Eine Beistandsverpflichtung besteht im Gegensatz zu Ihrer Behauptung keineswegs. In der Rüstungsagentur - dann Verteidigungsagentur - ist Österreich bereits heute vertreten ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Die EU wird durch den Reformvertrag demokratischer und bürgernäher. Er bringt viele Fortschritte hinsichtlich Gewaltenteilung und Grundrechten, die nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden sollten. In der Sache gibt es aus grüner Sicht in allen Bereichen mehr Fortschritte gegenüber den bisherigen Verträgen als Rückschritte. Stichworte Vollbeschäftigung und soziale Marktwirtschaft und strikte Einhaltung der UN-Charta. Österreich hat ein repräsentativ-demokratisches System und Volksabstimmungen sind darin nicht als allgemein übliches Verfahren vorgesehen. Wir treten für eine möglichst breite und intensive öffentliche parlamentarische Debatte im Zuge der Beschlussfassung ein. Mit Ausnahme der FPÖ treten alle Fraktionen für den Reformvertrag ein. Eine Volksabstimmung wäre in diesem Lichte allen Erfahrungen zu Folge eine Alibiaktion. Der Reformvertrag hat durch das vorbereitende Verfahren in Konvent, Regierungskonferenz und nationale Ratifikationsprozesse die breiteste Legitimation von allen europäischen Rechtsakten. Hinzu kommt, dass die Garantie des Art. I-5 EU-Verfassungsvertrags ("die EU achtet die grundlegende politische und verfassungsrechtliche Struktur ihrer Mitgliedstaaten") aus österreichischer Sicht wohl als Anerkennung der Baugesetze der österreichischen Bundesverfassung verstanden werden muss. Es fehlt auch an Anhaltspunkten, dass mit der ausdrücklichen Fassung des Vorranges des Unionsrechtes vor nationalem Recht ein "grundlegender Qualitätswandel" zur bisherigen Rechtslage verbunden ist, die eine nationale Volksabstimmung rechtfertigen würde. Mit freundlichen Grüßen Ihr Dialogbüro der Grünen Dialogbüro <mailto:infopool@gruene.at> Grüner Klub im Parlament 1017 Wien www.gruene.at <www.gruene.at> ------------------------------------------------------------------------------- Da bleibt nur Traurigkeit und Wehmut angesichts solcher Verdrehungen und Falschmeldungen. Das sind keine Sozialdemokraten, sondern Neoliberale und Neokapitalisten! Das sind Menschen, die in der SPÖ eine Firma sehen, in der es sich gut verdienen lässt. Die Sozialdemokratie ist verkommen, degeneriert und ohne Moral. Es könnte einem übel werden, wenn man bedenkt, was diese Geisteshaltung einst geleistet hat, und was die Damen und Herrn Genossen heute daraus machen und gemacht haben! FREUNDSCHAFT! Was die Grünen anbelangt, haben sie sich ganz klar als Befürworter des Neoliberalismus deklariert. Im Widerspruch zu Ihrer Basis und einem großen Teil ihres Mittelbaus agieren sie in dieser Sache arrogant, überheblich und zynisch, als eine Akademikerpartei von abgehobenen "Möchtegerne-Schönheiten" und "greisen Sektieren". 13.10 2007 derpradler
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